Die AS-Richtlinie kommt, die Rechtsverordnung zum MediationsG nicht.

Alternative Konfliktbeilegung in Deutschland ist im Vormarsch. Kaum haben wir ein Mediationsgesetz, ausgelöst durch den Fristablauf einer umzusetzenden EU-Richtlinie, beschert uns Brüssel schon wieder ein neues Gesetz. Seit Mai 2013 gibt es die europäische „Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten“ (AS-Richtlinie). Diese muss bis zum 9. Juli 2015 in nationales Recht umgesetzt werden. Deshalb hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im November 2014 den Referenten-Entwurf eines Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (E-VSBG) vorgelegt. Wegen der Umsetzungsfrist der ADR-Richtlinie (ADR steht für Alternative Dispute Resolution, zu deutsch alternative Konfliktbeilegung) hat Bundesjustizminister Heiko Maas in einem Interview mit dem Anwaltsblatt erklärt, die Verordnung zur Aus- und Fortbildung des zertifizierten Mediators nachrangig zu behandeln. Ein genaues Datum, wann mit der Verordnung zu rechnen sei, nannte er nicht.