Letzten Donnerstag, am 14. April 2011 war die erste Lesung der Gesetzesvorlage im Bundestag. Kritik übten sowohl Opposition als auch die Unionsfraktion: Die SPD-Abgeordnete Sonja Steffen bemängelte die unklaren Aus- und Weiterbildungsregeln. Außerdem forderte sie, wie auch Ingrid Hönlinger vom Bündnis 90/Die Grünen, „zusätzliche Kostenreize“ in Form einer Mediationskostenbeihilfe für die außergerichtliche Mediation, auf die nach ihrer Ansicht das Mediationsgesetz seinen Schwerpunkt setzen solle.
Auch die CDU forderte zeitliche Mindeststandards bei der Mediationsausbildung: „Ich denke an eine Mindeststundenzahl von 120 bis 150 in der Ausbildung“, sagte der CDU-Abgeordnete Dr. Patrick Sensburg. Auch Die Linke kritisierte, dass das Bundesjustizministerium die Mediation zwar im Bereich Zivil-, Familien-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrecht einführen wolle, gerade in den letzten drei Bereichen ein „strukturelles Ungleichgewicht zwischen den Beteiligten“ dies jedoch erschwere.